Heizkostenzuschuss 2026/2027

Von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 können anspruchsberechtigte Personen den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sowie den zusätzlichen Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten beantragen. Beide Zuschüsse gelten für alle Heizungsarten.

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Das Land Steiermark gewährt für die Heizperiode 2026/2027 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können, spätestens seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind und die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Folgende monatliche Einkommensgrenzen gelten:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1.827,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
  • Für jedes im selben Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird: € 548,00

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. die 13. und 14. Pension werden bei der Berechnung der monatlichen Einkommensgrenze berücksichtigt. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wichtig: Personen, die bereits Wohnungsunterstützung des Landes Steiermark beziehen, sind vom Heizkostenzuschuss des Landes ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, beispielsweise:
    • Erwerbstätige: aktueller Gehaltszettel (nicht älter als sechs Monate)
    • Pensionist:innen: Jahreslohnzettel (L16) für das Jahr 2025
    • Arbeitslose: Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS
    • Personen in Karenz: Bestätigung über Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld sowie Nachweis über die Familienbeihilfe
  • Zahlungsbeleg über die tatsächlich anfallenden Heizkosten

Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten

Neben der Unterstützung des Landes Steiermark bietet die Stadtgemeinde Frohnleiten einen eigenen Heizkostenzuschuss an. Dieser kann ebenfalls bis 26. Februar 2027 beantragt werden.

Personen, die die geltenden Richtlinien und Einkommensgrenzen des Landes Steiermark erfüllen, erhalten einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten in Höhe von € 300,00. Dieser gilt für alle Heizungsarten.

Auch Personen, die Wohnungsunterstützung des Landes Steiermark beziehen und die entsprechenden Richtlinien und Einkommensgrenzen erfüllen, können einen Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten in Höhe von € 200,00 beantragen.
Als Nachweis ist das Schreiben über die Höhe der gewährten Wohnungsunterstützung vorzulegen.

Bitte beachten Sie:

  • Bei der Einkommensberechnung für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten wird die Familienbeihilfe je Kind nicht als Einkommen angerechnet.
  • Pro abgeschlossener Wohneinheit, also einer Wohnung mit eigenem Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich, kann nur ein Antrag gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt persönlich im Bürgerservice des Rathauses Frohnleiten.

Antragstellung und weitere Informationen

Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

Rathaus Frohnleiten – Bürgerservice
Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten
Erdgeschoss, Zimmer 1.8 oder 1.91
Telefon: +43 3126 5043-180

Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.