Im Überblick

Förderungen

Hier finden Sie alle Informationen und Antragsformulare zu den Förderungen unserer Stadtgemeinde. Gerne können Sie uns die ausgefüllten Formulare via E-Mail senden oder diese während der Parteienverkehrszeiten bei uns im Rathaus abgeben.

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Förderungen haben, sind wir gerne für Sie da!

Förderungen

Bauen & Sanieren

Biomasseheizung
  • Direktförderung für Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen (Holzvergaserheizung, Pelletsheizung, Hackschnitzelanlage)
  • Förderhöhe: 10 % der Investitionskosten (max. € 750,-)
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Biomasseheizung: Antrag auf Förderung
Erdwärmeheizung
  • Direktförderung für Erdwärmeheizungsanlagen
  • Förderhöhe: 10 % der Investitionskosten (max. € 750,-)
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Erdwärmeheizung: Antrag auf Förderung
Fernwärmeanschluss

Die Einspeisung der Energie für die Fernwärme Frohnleiten erfolgt aus industrieller Abwärme. Das bedeutet, dass für die Fernwärme keine zusätzliche Emission von Schadstoffen erfolgt. Unsere Fernwärme garantiert durch den Einsatz modernster Technik eine komfortable, sichere, umweltschonende und vor allem ganzjährige Wärme- und Warmwasserversorgung.

Fernwärme Frohnleiten
  • Direktförderung für den Anschluss an das Fernwärmenetz
  • Förderung der Anschlusskosten bei Neuerrichtung einer Fernwärmeanlage: € 1.000,-
  • Bei Anschlusskosten unter € 1.000,- wird maximal die tatsächliche Höhe des Anschlusskostenbeitrags gefördert.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Fernwärmeanschluss: Antrag auf Förderung
Photovoltaikanlage
  • Direktförderung für Photovoltaikanlagen
  • Es werden Anlagen ab 3 kWp gefördert (Mindestgröße).
  • Photovoltaikanlagen werden mit € 150,- je kWp gefördert.
  • Förderhöhe: max. € 750,-
  • Förderfähig sind ausschließlich Anlagen auf Gebäuden.
  • Beantragung einmalig pro Adresse unabhängig von Haupt- bzw. Nebenwohnsitz möglich
  • Sollte der Eigentümer/die Eigentümerin nicht selbst Antragsteller/Antragstellerin sein (z.B. Mieter/Mieterin), so muss eine Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin zur Förderung zwingend vorliegen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Photovoltaikanlage: Antrag auf Förderung
Solaranlage
  • Direktförderung für Solaranlagen
  • Sockelbetrag pro errichteter Anlage: € 350,-
  • pro m2 Kollektorfläche (max 10 m2): € 40,-
  • Förderhöhe: max. € 750,-
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Solaranlage: Antrag auf Förderung
Vor-Ort-Gebäudecheck

Das Land Steiermark bietet seit Jahren eine geförderte Energieberatung für die steirischen Haushalte an, darunter auch einen Vor-Ort-Gebäudecheck. Unabhängige Energieberater:innen kommen zu Ihnen nach Hause, machen eine sorgfältige Bestandserhebung und besprechen mit Ihnen die optimale Sanierungsvariante für IhrGebäude.

Die Stadtgemeinde Frohnleiten fördert den Vor-Ort-Gebäudecheck zusätzlich mit € 100,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen.

 

 

Antrag auf Förderung: Vor-Ort-Gebäudecheck
Wärmedämm-Maßnahmen
  • Direktförderung für Wärmedämm-Maßnahmen
  • Objektförderung für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser
  • max. Förderhöhe je Objekt: € 1.500,-
  • Förderhöhe: je € 4,-/m2 für Außenwand, Dachschrägen, Kellerdecke und oberste Geschoßdecke
  • Sollte der Eigentümer/die Eigentümerin nicht selbst Antragsteller/Antragstellerin sein (z.B. Mieter/Mieterin), so muss eine Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin zur Förderung zwingend vorliegen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Wärmedämm-Maßnahmen: Antrag auf Förderung
Wärmepumpen (Luft bzw. Wasser)
  • Direktförderung für Luft- bzw. Wasserwärmepumpen
  • Voraussetzung: wirtschaftliche bzw. technische Relevanz
  • Förderung einmal pro Objekt möglich
  • max. Förderhöhe: € 750,-
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbaudirektion, E-Mail: bauamt@frohnleiten.com
Wärmepumpen: Antrag auf Förderung

Förderungen

Energie, Umwelt und Mobilität

Klimaticket

Förderung

  • Die Stadtgemeinde Frohnleiten fördert den privaten Ankauf des Klimatickets Steiermark in der übertragbaren und nicht-übertragbaren Variante mit € 50,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen.
  • Die Beantragung erfolgt vor Ort bei der Information im Rathaus (Erdgeschoß) während der Parteienverkehrszeiten. Tel: 03126 5043 100
  • Mitzubringen sind das gültige Ticket, der Nachweis der Rechnung und die dazugehörige Zahlungsbestätigung.
  • Job-Tickets sind von der Förderung ausgenommen.
  • Die Förderung kann rückwirkend mit 01.01.2023 beantragt werden.

Ausleih-Service

Die Stadtgemeinde Frohnleiten hat fünf Klimatickets für Steiermark angekauft, die von allen Frohnleitnerinnen und Frohnleitnern ausgeliehen werden können.

Ausleihkonditionen
€ 5,- Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Frohnleiten
€ 3,50 Ermäßigung für Pensionist:innen, Studierende und Menschen mit Behinderung (mit gültigem Ausweis)

Das Klimaticket kann für bis zu 48 Stunden ausgeliehen werden. Erhältlich ist es während der Parteienverkehrszeiten am Infoschalter im Rathaus. Reservierungen können persönlich oder telefonisch erfolgen (Tel: 03126 5043 100) und werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Rückgabe: jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens Beginn der Parteienverkehrszeit. Die Rückgabe kann persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadtgemeinde Frohnleiten (vor dem Rathaus) erfolgen. Bei Verlust ist das Klimaticket zu ersetzen.

KEM Bike-Förderung

Fördergegenstände:

  • Klapprad: € 100,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen
  • Lastenrad: € 200,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen
  • Anhänger: € 100,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen
  • Nachrüstsatz: € 200,- in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen

 

Die KEM Graz-Umgebung Nord unterstützt den Klimaschutz

Mit der KEM (Klima- und Energiemodellregion Graz-Umgebung Nord) forcieren wir die Energie- und Mobilitätswende und setzen uns fortschrittlichen Klimaschutz zum Schwerpunkt in der Region. Als KEM Graz-Umgebung Nord verfolgen wir eine gemeinsame Vision: Die regionalen Stärken nutzen und gezielte Maßnahmen mit ausgewählten Schwerpunkten umsetzen.

 

KEM Bike: Antrag auf Förderung
Natur im Garten-Plakette

Seit 2022 ist Frohnleiten „NATUR IM GARTEN“-Gemeinde. Mit dieser Auszeichnung wird der naturnahe Weg der Grünraumpflege honoriert. Bei der Gestaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen setzt die Gemeinde auf torffreie Erde und biologische Düngemittel.

Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, die „Natur im Garten“-Plakette zu erwerben, und bekommen dies von der Stadtgemeinde Frohnleiten mit € 50,- in Frohnleitner Einkaufsgutscheinen gefördert.

3 Kernkriterien gilt es zu beachten:

  • Gärtnern ohne chemisch-synthetische Pestizide
  • Gärtnern ohne chemisch-synthetische Dünger
  • Gärtnern ohne Torf

 

Infos zum Erwerb:
www.naturimgarten-steiermark.at

Förderansuchen bei:
Margret Hiebaum
Tel: +43 (0)3126 5043 230
E-Mail: margret.hiebaum@frohnleiten.com

Förderung

Kinder und Jugend

Schwimmkursförderung
  • Anspruchsberechtigte: Kinder und Jugendliche zwischen dreieinhalb und 15 Jahren. Der Hauptwohnsitz des Kindes/des Jugendlichen sowie der Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes muss in Frohnleiten sein.
  • Förderhöhe: Es werden 50 % der Gesamtkosten, maximal € 50,00 in Frohnleitner Einkaufsgutscheinen gefördert. Sollte die Fördersumme nicht auf Ganze genau und somit keine Auszahlung möglich sein, wird auf den nächsten ganzen Zehner aufgerundet.
  • Förderkriterien: Eine Teilnahmebestätigung und eine Überweisungsbestätigung müssen vorgelegt werden.

Förderbeispiel:
Kurskosten € 80,00 = 50% – € 40,00 = Gutscheine € 40,00
Kurskosten € 90,00 = 50% – € 45,00 = Gutscheine € 50,00
Kurskosten € 100,00 = 50% – € 50,00 = Gutscheine € 50,00
Kurskosten € 120,00 = 50% – € 60,00 = Gutscheine € 50,00

 

Antrag auf Lehrlingsförderung

Förderung

Ausbildung

Lehrlingsförderung
  • Anspruchsberechtigte: Alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Frohnleiten sowie alle Lehrlinge, die eine Lehre in einem Frohnleitner Betrieb (Betriebsstandort Frohnleiten) absolvieren.
  • Förderdauer: Mit Beginn des 1. Lehrjahres bis zur Lehrlingsabschlussprüfung
  • Förderhöhe: Jeder Lehrling erhält pro Lehrjahr € 200,00 in Form von Frohnleitner Einkaufsgutscheinen. Sollte eine Lehre 3,5 Jahre dauern, bekommt der Lehrling die Förderung für das gesamte vierte Jahr.
  • Förderkriterien: Der Lehrling stellt jedes Jahr einen Antrag bei der Gemeinde mit einem gültigen Lehrvertrag. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag und eine Bestätigung des Lehrbetriebs über das erfolgreich absolvierte Lehrjahr müssen bei der Stadtgemeinde eingereicht werden. Es können nur Förderungen ausbezahlt werden, wenn das Lehrjahr bereits absolviert wurde.
  • Der Förderantrag muss jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Alle Anträge, die nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres eingereicht werden, können nicht mehr für das jeweilige Förderjahr berücksichtigt werden.
  • Die Lehrlinge erhalten die Förderung im Rahmen einer Veranstaltung überreicht.

 

Förderbeispiel:
01.03.2023 Beginn der Lehre
01.03.2024 Absolvierung des 1. Lehrjahres
Bis zum 31.12.2024 Einreichung des Förderantrages
Jänner 2025 Ausbezahlung der Förderung

 

Antrag auf Lehrlingsförderung

Förderung

Soziale Leistungen

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Ab 02. Oktober 2023 kann ein Heizkostenzuschuss (Einmalzuschuss) beim Land Steiermark beantragt werden.

Richtlinien für den Erhalt des Heizkostenzuschusses

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, die über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügen und die entsprechenden Einkommensgrenzen (laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12) nicht übersteigen:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1.392,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im selben Haushalt lebende Kind: € 418,00

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt.

Höhe des Heizkostenzuschusses

  • € 340,00 für alle Heizungsanlagen

Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Personen, die Wohnungsunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.

Gültigkeit
Die Förderaktion beginnt am 02. Oktober 2023 und dauert bis zum 29. Februar 2024.

 

Antragstellung bei:
Rathaus Frohnleiten
Sozialreferat (Iris Gölles-Königshofer und Alfred Steindl)
Zimmer 1.9, Erdgeschoß
Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten
Tel.: 03126 5043 191 oder 03126 5043 190

Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten

Ab 02. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 kann der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten beantragt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark mit den entsprechenden Einkommensgrenzen und Einkommensrichtlinien. Ausgenommen von den Einkommensrichtlinien des Landes Steiermark wird für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten die Familienbeihilfe je Kind nicht als Einkommen angerechnet.

Richtlinien für den Erhalt des Heizkostenzuschusses:

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Frohnleiten haben, die über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügen und die entsprechenden Einkommensgrenzen (laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12) nicht übersteigen:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1.392,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im selben Haushalt lebende Kind: € 418,00

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt.

Höhe des Heizkostenzuschusses

  • €  450,00
  • € 300,00 bei Bezug von Wohnungsunterstützung, welche auch die Einkommensrichtlinien einhalten. (Als Nachweis gilt das Schreiben der Wohnungsunterstützung.)

Der Zuschuss wird unabhängig von der Heizungsart gewährt. Allfällige vom Land Steiermark oder von der Republik Österreich gewährte Heizkostenzuschüsse sind nicht zu berücksichtigen. Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr oder von der Radio-, Fernseh- und Telefongrundgebühr befreit sind. Bei Ausgedinge wird, wenn keine Heizkosten anfallen, der Heizkostenzuschuss nicht gewährt. Alle Personen, die sich in einer Notlage befinden, können beim Bürgermeister um einen Heizkostenzuschuss ansuchen.

Antragstellung bei:
Rathaus Frohnleiten
Sozialreferat (Iris Gölles-Königshofer und Alfred Steindl)
Zimmer 1.9, Erdgeschoß
Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten
Tel.: 03126 5043 191 oder 03126 5043 190

Förderung

Wirtschaft

Betriebsansiedelung oder Geschäftsmodernisierung

Fördergegenstand: Geschäftslokale, die im Gemeindegebiet von Frohnleiten neu eröffnet oder modernisiert werden

Anspruchsberechtigte: EPUs, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welche Güter des täglichen Bedarfs oder Dienstleistungen anbieten

Förderkriterien:

  • an mindestens vier Tagen in der Woche geöffnet
  • nicht mehr als fünf Betriebsstätten
  • Zumindest 24-monatige Öffnung des Geschäftslokals. Diese Frist gilt ab Förderzusage durch die Stadtgemeinde. Sollte das Geschäft vorzeitig geschlossen werden, ist der Betrag anteilig zurückzubezahlen.
  • Die gegenständliche Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden (entweder für Betriebsansiedelung oder für Modernisierung von Geschäftslokalen)

Berechnungsbasis und Fördersumme: Die Fördersumme errechnet sich aus der Berechnungsbasis iHv € 60,00 pro m², die mit der Größe des Geschäftslokals bzw. Gastraums (inkl. Thekenbereich, Büro-, Sozial- und Lagerräume) multipliziert wird. Es werden max. 100 m² pro Betriebsstätte anerkannt. Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge, exkl. USt.

Förderhöhe: Die errechnete Fördersumme muss durch Investitionen jeglicher Art (auch Gastgärten und Freiflächen), die anlässlich der Betriebsansiedelung bzw. Modernisierung angefallen sind, belegt werden. Die Summe der Investitionskosten muss dreimal so hoch sein wie die Fördersumme. Können die erforderlichen Investitionskosten nicht belegt werden, beträgt die Fördersumme max. ein Drittel der belegten Investitionskosten und ist daher anteilig zu reduzieren. Können die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, wird eine Fördersumme iHv € 1.000,00 festgelegt (gültig für Betriebsansiedelungen), wobei diese Summe jedenfalls mit Investitionskosten zu belegen ist. Bei der Beantragung der Förderung werden Rechnungen anerkannt, die längstens 24 Monate alt sind. Laufende Kosten und Instandhaltungskosten können nicht berücksichtigt werden.

 

Antrag auf Förderung