Standesamt
Heiraten in Frohnleiten
Die Stadtgemeinde Frohnleiten freut sich mit Braut und Bräutigam auf den Tag der Hochzeit, von dem sich alle wünschen, er möge der schönste im Leben sein. Eine wichtige Rolle beim Gelingen des großen Moments spielen natürlich die Standesbeamtinnen. Nicht nur, weil sie mit bewegenden Worten zum „Ja“-Wort führen, sondern auch, weil eine Eheschließung eine gute amtliche Vorbereitung braucht.
Trauungsorte
Der große Augenblick selbst braucht selbstverständlich einen besonderen Rahmen. Für diesen Rahmen stehen drei Trauungsorte zur Verfügung: neben dem Rathaussaal die beiden Exklusiv-Trauungsorte Burg Rabenstein und Murhof.
Wer eine Trauung auf Burg Rabenstein oder am Murhof plant, muss den gewünschten Hochzeitstermin zuerst mit der jeweiligen Location, danach erst mit dem Standesamt der Stadtgemeinde Frohnleiten abstimmen.
Eheschließung und Verpartnerung
Was ist zu tun?
Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, muss in einem Ermittlungsverfahren geprüft werden, ob Sie die Ehe oder Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen. Dieses Verfahren nennt sich „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können“. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort.
Ebenso müssen, bevor eine Eheschließung oder Eingetragene Partnerschaft stattfinden kann, die benötigten Dokumente im Standesamt des Trauungsortes eingesehen werden. Welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie bei einem Gesprächstermin mit einer unserer Standesbeamtinnen.
Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten
Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen erfahren Sie bei uns im Standesamt oder auch unter oesterreich.gv.at.
Für Sie da
Ihre Standesbeamtinnen
Wir freuen uns auf Sie!