Frohnleiten setzt Gebührenbremse um
Frohnleiten gibt die Förderung 1:1 den Bürger:innen weiter
Die steigenden Lebenshaltungskosten sind für viele Haushalte eine Belastung. Um den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken, hat der Nationalrat Ende 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss, die sogenannte „Gebührenbremse“, beschlossen. Damit sollen inflationsbedingte Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gemäßigt werden. Auf die Stadtgemeinde Frohnleiten entfielen € 108.941,00.
In weiterer Folge lag es am Gemeinderat jeder einzelnen Gemeinde, einen der drei genannten Gebührenhaushalte (oder ggfs. alle drei) und die Systematik einer gleichverteilten Rückvergütung auf alle Abgabepflichtigen zu definieren. Diesem Auftrag ist der Gemeinderat der Stadtgemeinde Frohnleiten in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 nachgekommen, indem er beschlossen hat, die Vergütung über die Müllgrundgebühr je Haushalt zur Auszahlung zu bringen. Als Stichtag zur Feststellung der Haushalte wurde der 01. April 2024 bestimmt. Daraus ergaben sich für die 3.298 in Betracht kommenden Haushalte € 33,03 pro Haushalt.
Der geförderte Betrag wurde als Gutschrift auf den Quartalsvorschreibung Q3/2024 ausgewiesen und vom Bruttobetrag der Gebührenschuld abgezogen.