Gemeinderatswahl 2025 – Wahlkarte jetzt beantragen

Alle wichtigen Informationen für Frohnleiten, Fristen und den Link zur Beantragung Ihrer Wahlkarte finden Sie hier.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Gemeinderatswahl sind in Frohnleiten alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag (06. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben sowie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedstaates sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

Wie kann gewählt werden?

  • Persönlich am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder mittels Wahlkarte
  • Per Briefwahl können Sie Ihre Wahlkarte aus dem In- oder Ausland verschicken. Sie muss spätestens am Wahltag um 14:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eintreffen.
  • In besonderen Fällen kann für die Stimmabgabe die „fliegende Wahlbehörde“ bestellt werden. Auch hier ist für die Stimmabgabe allerdings eine Wahlkarte erforderlich.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden? 

Für die Beantragung Ihrer Wahlkarte haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönlicher Antrag im Rathaus. Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, direkt zu wählen und Ihre Wahlkarte abzugeben. Dafür steht ab dem 07. März 2025 eine Wahlkabine im Bürgerservice zur Verfügung.
  • Online-Antrag unter www.meinewahlkarte.at 
  • Nutzen Sie die Anforderungskarte, die Sie mit Ihrer amtlichen Wahlinformation erhalten haben

Was muss bei der Briefwahl beachtet werden?

Für eine gültige Stimmabgabe per Briefwahl muss die Wahlkarte (= weißes Kuvert mit dem Aufdruck Ihres Namens, Adresse, Unterschriftfeld etc.) unterschrieben und zugeklebt sein. Stellen Sie sicher, dass sich der Stimmzettel im blauen Kuvert befindet, und geben Sie das Kuvert in die Wahlkarte. Es ist nicht notwendig, die Wahlkarte zusätzlich mit Klebeband etc. zu verschließen.

Wie kann eine Vorzugsstimme vergeben werden?

Um Ihre Vorzugsstimme zu vergeben, schreiben Sie bitte entweder Namen oder Reihungsnummer der Person in das entsprechende Feld am Stimmzettel. Die Vergabe von mehreren Vorzugsstimmen ist nicht möglich.

Was muss ins Wahllokal mitgebracht werden?

Die Identitätsfeststellung muss beim Wahlvorgang dokumentiert werden. Daher sollten Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Das kann ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein, auch eine E-Card mit Foto kann vorgezeigt werden.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Für die Gemeinderatswahl bleibt die Einteilung der 8 Wahlsprengel unverändert. Einzige Neuerung: das Wahllokal für den Sprengel 6 befindet sich ab sofort auch im Rathaussaal.

Sprengel 1: Rathaussaal

Sprengel 2: Mittelschule

Sprengel 3: Volksschule

Sprengel 4: Franz-Zingler-Volkshaus

Sprengel 5: Gasthaus Dirnbacher

NEU! Sprengel 6: Rathaussaal

Sprengel 7: Landhaus Rois

Sprengel 8: Feuerwehrhaus Röthelstein

Wie gewohnt, sind die Wahllokale der Sprengel 1 bis 7 von 07:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Im Sprengel 8 kann von 07:00 bis 11:00 Uhr gewählt werden.

Wichtige Termine:

  • Ab dem 07. März 2025: Ausstellung und Versand von Wahlkarten
  • März 2025, 23:59 Uhr: Frist für schriftliche Wahlkartenanträge
  • März 2025, 12:00 Uhr: Frist für persönliche Wahlkartenanträge