Die Steiermark wählt – alle Infos zur Landtagswahl am 24. November 2024

Alle wichtigen Informationen, Fristen und den Link zur Beantragung Ihrer Wahlkarte finden Sie hier.

Wer darf bei der Landtagswahl wählen?
Wahlberechtigt sind alle Landesbürger:innen (österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Im Ausland lebende Österreicher:innen sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Wie kann gewählt werden?
• Persönlich am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder mittels Wahlkarte
• Per Briefwahl können Sie Ihre Wahlkarte aus dem In- oder Ausland verschicken. Sie muss spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen.
• Achtung: bei der Landtagswahl können Sie Ihre verschlossene Wahlkarte am Wahltag nur in Wahllokalen im Bezirk Graz-Umgebung abgeben!
• In besonderen Fällen kann für die Stimmabgabe die „fliegende Wahlbehörde“ bestellt werden. Auch hier ist für die Stimmabgabe allerdings eine Wahlkarte erforderlich.
• NEU: seit dem 01. Jänner ist eine sofortige Stimmabgabe bei persönlicher Abholung Ihrer Wahlkarte möglich. Im Rathaus steht dafür ab dem 07. November eine Wahlkabine zur Verfügung. Ihre verschlossene Wahlkarte wird anschließend bis zum Wahltag aufbewahrt.

Wie können Vorzugsstimmen vergeben werden?
Bei der Landtagswahl kann jeweils eine Vorzugsstimme für den Regional- bzw. Landeswahlkreis vergeben werden. Dafür muss der Name und/oder die Reihungsnummer des/der Kandidat:in in das entsprechende freie Feld am Stimmzettel eingetragen werden.
Achtung: Werden für einen Wahlkreis mehrere Vorzugsstimmen abgegeben, ist die Vorzugsstimme ungültig, die Stimme gilt dann nur für die Partei.

Warum muss im Wahllokal die Identität festgestellt werden?
Zur Identitätsfeststellung gemäß Landtagswahlordnung hat der/die Wähler:in einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Das kann ein Führerschein, Reisepass, Personalausweis, E-Card mit Foto etc. sein.
Sollte kein Ausweis vorhanden sein, muss die Person der Mehrheit der Wahlbehörde bekannt sein. Das wird entsprechend vermerkt und die Person darf anschließend wählen.

Wichtige Termine:
• Ausstellung von Wahlkarten ab 07. November 2024
• Frist für schriftliche Wahlkartenanträge bis 20. November 2024; 23:59 Uhr
• Frist für persönliche Wahlkartenanträge bis 22. November 2024, 12:00 Uhr

Wie kann ich meine Wahlkarte beantragen? 

Ihre Wahlkarte können Sie schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) beantragen. Auch für die Landtagswahl funktioniert die Abwicklung wieder online über meinewahlkarte.at

Öffnungszeiten der Wahllokale am Wahltag, 24. November 2024:
• Sprengel 1 bis 7:  07:00 bis 14:00 Uhr
• Sprengel 8: 07:00 bis 11:00 Uhr