Antragstellung ab dem 2. Oktober möglich
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Ab 02. Oktober 2023 kann ein Heizkostenzuschuss (Einmalzuschuss) des Landes Steiermark in Höhe von € 340,00 beantragt werden.
Antragstellung, Auszahlung, Voraussetzungen
Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Richtlinien für den Erhalt des Heizkostenzuschusses
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügen und deren Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzwerte (laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12) nicht überschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt: € 1.392,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im selben Haushalt lebende Kind: € 418,00
Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt.
Höhe des Heizkostenzuschusses
- € 340,00 für alle Heizungsanlagen
Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Personen, die Wohnungsunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Antragstellung bei:
Rathaus Frohnleiten Rathaus Frohnleiten
Sozialreferat (Frau Iris Gölles-Königshofer) Sozialreferat (Herr Alfred Steindl)
Zimmer 1.9, Erdgeschoß Zimmer 1.9, Erdgeschoß
Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten
Tel.: 03126/5043 -191 Tel.: 03126/5043 -190
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.