Antragstellung ab dem 2. Oktober möglich

Heizkostenzuschuss 2023/2024 der Stadtgemeinde Frohnleiten

Ab 02. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 kann der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten beantragt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark mit den entsprechenden Einkommensgrenzen und Einkommensrichtlinien. Ausgenommen von den Einkommensrichtlinien des Landes Steiermark wird für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Frohnleiten die Familienbeihilfe je Kind nicht als Einkommen angerechnet.

Antragstellung, Auszahlung, Voraussetzungen

Richtlinien für den Erhalt des Heizkostenzuschusses:

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Frohnleiten haben,  über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügen und deren Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzwerte (laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12) nicht überschreiten:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1.392,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im selben Haushalt lebende Kind: € 418,00

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt.

Höhe des Heizkostenzuschusses

  • €  450,00
  • € 300,00 bei Bezug von Wohnungsunterstützung, welche auch die Einkommensrichtlinien einhalten. (Als Nachweis gilt das Schreiben der Wohnungsunterstützung.)

Der Zuschuss wird unabhängig von der Heizungsart gewährt. Allfällige vom Land Steiermark oder von der Republik Österreich gewährte Heizkostenzuschüsse sind nicht zu berücksichtigen. Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr oder von der Radio-, Fernseh- und Telefongrundgebühr befreit sind. Bei Ausgedinge wird, wenn keine Heizkosten anfallen, der Heizkostenzuschuss nicht gewährt. Alle Personen, die sich in einer Notlage befinden, können beim Bürgermeister um einen Heizkostenzuschuss ansuchen.

Antragstellung bei:
Rathaus Frohnleiten
Sozialreferat (Iris Gölles-Königshofer und Alfred Steindl)
Zimmer 1.9, Erdgeschoß
Brucker Straße 2, 8130 Frohnleiten
Tel.: 03126 5043 191 oder 03126 5043 190